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03. Juni 2026

Abschussverordnu­ng für Risikowolf in Osttirol

Nach Rissen in unmittelbarerer Nähe des Wohngebietes. Das Rissbild weist eindeutig auf einen Wolf als Verursacher hin. 

Symbolfoto: Pixabay

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Mittwoch, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Lienz erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Mittwoch, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 27. Juli 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

Im Gemeindegebiet von Tristach kam es zu einem Rissereignis in unmittelbarer Nähe zu vom Menschen genutzten Gebäuden. Gestern, Dienstag, wurden dort fünf tote und acht verletzte Schafe durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt begutachtet. Der Osttiroler Bote berichtete online und in der Print-Ausgabe exklusiv. Aufgrund des Rissbildes besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. 

 

Kommentare

Keine Kommentare
  • Hans
    Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und sollte auch immer geschossen werden dürfen ich verstehe die Gegner nicht denn zb Rot oder Steinwild wird auch geschossen da regt sich niemand auf!
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  • Ehrenbürger
    Auch für den Wolf sollte die Unschuldsvermutung gelten, solange durch Experten-Gutachten nicht zweifelsfrei festgestellt wird, wer die Schafe getötet hat.
    Zusammengetragene Indizien und fadenscheinige Vermutungen sollten nicht über Tod und Leben entscheiden!

    Ich verurteile den Abschussbefehl auf Schärfste und fordere hiermit die Jägerschaft auf, diesen nicht zu befolgen!
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