Der 37-jährige Salzburger, der zu 9.600 Euro Geldstrafe und 5 Monate bedingter Haft verurteilt wurde, beruft gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.
Nach der Verurteilung am Landesgericht Innsbruck im Zusammenhang mit dem Erfrierungstod einer 33-jährigen Frau am Großglockner im Vorjahr haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil angemeldet. Der 37-Jährige war am Donnerstag zu fünf Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Oberlandesgericht
Wie der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, am Dienstag gegenüber dem ORF bestätigte, wurde volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe eingebracht. Nähere Angaben zu den Beweggründen wurden vorerst nicht gemacht. Auch die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Der Schuldspruch war in der Vorwoche von Einzelrichter Norbert Hofer am Landesgericht Innsbruck gefällt worden. Dem 37-Jährigen drohten ursprünglich bis zu drei Jahre Haft. Aufgrund der beidseitigen Berufungen ist das Urteil derzeit nicht rechtskräftig. Nun wird sich das Oberlandesgericht Innsbruck erneut mit dem Fall rund um den tragischen Todesfall am Großglockner befassen.
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